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AGB

1.) ANWENDBARKEIT & GELTUNGSBEREICH DER AGB


1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern Nina Romana Primus ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2 Nina Romana Primus erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
gelten - sofern keine Änderung durch Nina Romana Primus bekannt gegeben wird - auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


1.4. Angebote von Nina Romana Primus sind freibleibend und unverbindlich.
1.5 “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von Nina Romana Primus hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium
sie erstellt wurden oder vorliegen. (jpg als Daten, Fachabzüge) Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Nina
Romana Primus und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.

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2.) URHEBERRECHT
Das Urheberrecht sämtlicher Bilder, Daten und Text liegt immer bei Nina Romana Primus . Die Nutzung selbiger, insbesondere die Weiterverbreitung,
Bearbeitung oder das Downloaden der Inhalte für gewerbliche oder private Zwecke sind ausdrücklich verboten.
Die vom Nina Romana Primus hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern
dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt Nina Romana Primus die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde – jeweils nur
das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Nina Romana Primus.


Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist Nina Romana Primus , als Urheber des
Lichtbildes zu nennen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass Nina Romana Primus als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Nina Romana Primus zum Schadensersatz.
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Nina Romana Primus auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung der jeweiligen.


Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde. Die Roh-Daten (RAW‘s) verbleiben bei Nina Romana Primus.  Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den
Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

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3.) LEISTUNGEN & PREISE
Es gelten die Preise und Leistungen der aktuellen Preisliste. Abweichungen von der Bildpreisliste sind schriftlich festzuhalten. Nach der Grundbearbeitung stellt Nina Romana Primus dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Nach dem die Auswahl getroffen wurde ist die Zahlung per Überweisung fällig.

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4.) LEISTUNG & GEWÄHRLEISTUNG
4.1. Nina Romana Primus wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Nina Romana Primus kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil
- durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertrags- partner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Nina Romana Primus hinsichtlich der
Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der
angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
4.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB).
Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Nina Romana Primus liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
4.4 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Bei eigenständigem Ausdrucken durch den Auftraggeber können sich Farbdifferenzen gegenüber
der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
4.5 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

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5.) VERGÜTUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten ect. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Fällige Honorare sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: zehn) Tage nach Zugang einer
Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum und in den Händen von Nina Romana Primus.

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6.) HAFTUNG
Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Nina
Romana Primus oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

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7.) VERTRETUNG
Gegen Nina Romana Primus gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Verletzung von gesetzlichen und /oder vertraglichen Neben-und
Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder Vorsätzliches Verhalten seitens
Nina Romana Primus verursacht worden ist.
Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse Verkehrsstörungen etc.(auch Familien Angehörige) Nina Romana Primus zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen , kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden
übernommen werden. Sollte Nina Romana Primus kurzfristig ausfallen, bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine
Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht! Nina Romana Primus verwahrt die Daten sorgfältig.

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8.) LEISTUNGSSTÖRUNG & AUSFALLHONORAR
Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die Nina Romana Primus nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Nina Romana Primus, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält
Nina Romana Primus auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass Nina Romana
Primus kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Nina Romana Primus auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Storniert der Auftraggeber die Fotografen Buchung aus welchem Grund auch immer, steht Nina Romana Primus ein Ausfallhonorar zu.
Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag vor dem gebuchten Termin: 25% Storno. 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin: 50 %, ab
2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen wie z.B.: Visagistin,
Tortendienstleisterin usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Storno Gebühr von Nina Romana Primus.

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9.) DATENSCHUTZ
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Nina Romana Primus verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

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10.) LIEFERZEITEN & REKLAMATIONEN
Nina Romana Primus liefert ihre Arbeiten binnen 5 Arbeits-Wochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese Betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Fotolabors oder dessen Transportfirma etc. stellen keine Reklamationsgrund dar. Nina Romana Primus haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden von Nina Romana Primus mit größt möglichster Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen
weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung
ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

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11.) SALVATORISCHE KLAUSEL
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

12.) SCHLUSSBESTIMMUNG
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftragnehmers. Durch die Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber meine Geschäftsbedingungen an.

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